Spielbetrieb

Spielbetrieb passive Mitglieder und Gäste

Regelung des Spielbetriebes für passive Mitglieder und Gäste

  1. passive Mitglieder können die Anlage max. 3 mal im Jahr nutzen.
  2. Gastspieler können die Anlage max. 5 mal im Jahr nutzen.
  3. Mitglieder, die aus dem Verein ausgetreten sind, dürfen erst nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Austrittsjahr wieder als Gast spielen.

Ausnahmeregelungen sind möglich.

Die Gastspielgebühr für einen Spielbetrieb von 60 Minuten beträgt pro Person 10,00 €.
Gäste sind vor dem Spiel als „Gast“ im Spielplan einzutragen.
Die Gastspielgebühr wird in das Gastgebührenbuch im Clubhaus eingetragen.

Gelsenkirchen-Buer, den 23. Juni 2020