Spielbetrieb passive Mitglieder und Gäste
Regelung des Spielbetriebes für passive Mitglieder und Gäste
- passive Mitglieder können die Anlage max. 3 mal im Jahr nutzen.
- Gastspieler können die Anlage max. 5 mal im Jahr nutzen.
- Mitglieder, die aus dem Verein ausgetreten sind, dürfen erst nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Austrittsjahr wieder als Gast spielen.
Ausnahmeregelungen sind möglich.
Die Gastspielgebühr für einen Spielbetrieb von 60 Minuten beträgt pro Person 10,00 €.
Gäste sind vor dem Spiel als „Gast“ im Spielplan einzutragen.
Die Gastspielgebühr wird in das Gastgebührenbuch im Clubhaus eingetragen.
Gelsenkirchen-Buer, den 23. Juni 2020